BLPR lehnt Gesetzentwurf zur Vereinigung der bayerischen Pflege ab
Geplante Organisation als Instrument der Selbstverwaltung ungeeignet / Rechtsgutachten bestätigt die Haltung des BLPR
München, 23. September 2016 – Der Bayerische Landespflegerat (BLPR) hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Vereinigung der bayerischen Pflege seine Ablehnung der vorgesehenen Interessenvertretung der professionellen Pflege erneut zum Ausdruck gebracht. Gestützt wird die Stellungnahme durch ein vom BLPR beauftragtes Rechtsgutachten des Juristen und Heilberufekammer-Experten Prof. Dr. Heinrich Hanika. Den wesentlichen Forderungen der größten Berufsgruppe im Gesundheitswesen kommt der vorgelegte Gesetzentwurf nicht nach, was einer deutlichen Abwertung der gesellschaftlichen Relevanz der professionellen Pflege gleichkommt. Politisches Gewicht bekommt nur, wer mit den anderen Playern im Gesundheitswesen auf Augenhöhe agieren kann – dieses Ziel jedoch wird mit einer Vereinigung der bayerischen Pflege in der vorgesehen Form nicht erreicht.
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