BLPR fürchtet Benachteiligung der bayerischen Pflegenden

Vorgesehene Organisation nicht im Sinne der professionellen Pflege / Wird die bayerische Pflege bei der Professionsentwicklung zum Schlusslicht der Nation?

München, 07. April 2017 – Am gestrigen Donnerstag diskutierte der Bayerische Landtag in der 2. Lesung des Gesetzentwurfs zur Vereinigung der bayerischen Pflege erneut über eine angestrebte Interessenvertretung der beruflich Pflegenden in Bayern. Das Gesetz zur Gründung einer Vereinigung der Pflegenden in Bayern wurde wie erwartet zum 01.05.2017 vom Parlament verabschiedet. Das kann jedoch nach Ansicht des Bayerischen Landespflegerats (BLPR) nicht darüber hinwegtäuschen, dass dieses Konstrukt wesentliche Forderungen der professionellen Pflege nicht erfüllen wird. „Die beruflich Pflegenden in Bayern haben ihren politischen Willen mehrfach klar zum Ausdruck gebracht und nicht nur über den BLPR nachdrücklich die Einrichtung einer Pflegekammer gefordert. Jeder Landtagsabgeordnete, der der Vereinigung der Pflegenden in Bayern im Parlament seine Stimme gegeben hat, hat also damit prinzipiell den erklärten Willen der Berufsgruppe missachtet“, unterstreicht Generaloberin Edith Dürr, Vorsitzende des BLPR und des Verbands der Schwesternschaften vom Roten Kreuz in Bayern e.V.

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