Frühjahrsakademie: Pflegeberufsgesetz – nicht ohne die professionelle Pflege!

BLPR fordert Berücksichtigung der Pflege-Fachexpertise bei der Neuordnung des Berufsbilds / Frühjahrsakademie erörtert Zukunftsperspektiven

München, 5. April 2016 – Bei der Diskussion um das geplante Pflegeberufsgesetz, das bereits die erste Lesung im Bundestag durchlaufen hat, geht es um nichts Geringeres als die Zukunft einer ganzen Profession. Daher fordert der Bayerische Landespflegerat (BLPR) anlässlich seiner traditionellen Frühjahrsakademie, dass die fachliche Expertise der Pflege bei der Gestaltung und gesetzlichen Neuordnung des eigenen Berufsbilds stärker berücksichtigt wird. Einen Beitrag zur sachlichen Debatte über die verschiedenen Optionen liefert der BLPR mit der Frühjahrsakademie in diesem Jahr selbst. Zum Thema ‚Zukunft der Pflege – eine Profession im Wandel‘ werden mögliche Perspektiven sowie unterschiedlichste zukunftsrelevante Aspekte vorgestellt und konstruktiv erörtert.

Die professionelle Pflege steht nicht nur vor großen gesellschaftlichen Herausforderungen, sie sieht sich derzeit auch dem wohl größten Meilenstein und einem fundamentalen Einschnitt in der Entwicklung ihres Berufsbilds gegenüber: Der Kabinettsentwurf des Pflegeberufsgesetzes schreibt eine generalistische Ausbildung fest und hebt so die bislang in Deutschland gültige Dreiteilung in Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege auf. „Wir fordern seit vielen Jahren die Generalistik und das mit gutem Grund! Die veränderten Bedingungen in der beruflichen Praxis machen einen umfassenderen Pflegebegriff notwendig, der die Vermittlung von viel breiter gefächerten Handlungskompetenzen erfordert. Außerdem vertreten wir das Anliegen, vor allem im Interesse der Pflegebedürftigen, dem eklatanten Fachkräftemangel effizient zu begegnen. Dieses Ziel kann man nur erreichen, wenn man bereits in der Ausbildung die Voraussetzungen für berufliche Flexibilität und auch Mobilität schafft und künftige Fachkräfte befähigt, komplexe Pflegeprozesse in allen Bereichen kompetent bewältigen zu können“, stellt Generaloberin Edith Dürr, Vorsitzende des BLPR und des Verbands der Schwesternschaften vom BRK, klar.
„Die Mitgliedsverbände des BLPR sind sich einig, dass dieser Reformprozess grundsätzlich vorangetrieben werden muss, nicht zuletzt um der EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung endlich gerecht zu werden. Gleichwohl halten wir es für unerlässlich, die Profession Pflege als Partner und geeigneter Ratgeber in den Gesetzgebungsprozess einzubinden, ihre fachlichen Beiträge auch entsprechend zu nutzen und im Pflegeberufsgesetz abzubilden“, erklärt Dürr weiter. Nur so könne den – überwiegend fachfremden und von Eigeninteressen geleiteten – Gegnern der Generalistik argumentativ und nachhaltig der Wind aus den Segeln genommen werden. „Wir wollen uns konstruktiv in den Prozess einbringen und so auch zielorientiert Diskussionen über Details anstoßen, die wir im Gesetzentwurf für kritisch und überarbeitungsbedürftig halten“, erläutert Dürr die Zielsetzung des BLPR.
Bei der abschließende Podiumsdiskussion der Frühjahrsakademie diskutieren heute im Senatssaal des Maximilianeums Christine Hefer, Staatsministerium für Bildung, Kultus, Wissenschaft und Kunst, Helle Dokken, Pflegedirektorin des Klinikums der Ludwig-Maximilians-Universität in München, Christiane Rösch, Pflegedirektorin Kinderklinik vom Dritten Orden in Passau, und Volker Weber, Schulleiter der Berufsfachschule für Altenpflege und
Altenpflegehilfe, HALMA e. V., in Würzburg, den Sachstand zum neuen Pflegeberufsgesetz, seine möglichen Auswirkungen sowie mit ihm verbundene Perspektiven und Probleme.