Der Koalitionsvertrag der Bayerischen Landesregierung sieht vor, die „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ (VdPB) in ihrer jetzigen Konzeption zu evaluieren. Der Ergebnisbericht „Gutachten zur Evaluation der Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ durch Kienbaum Consults GmbH liegt nun vor und der Bayerische Landespflegerat (BLPR) wurde vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege aufgerufen, sich auf der Grundlage des Berichts zu positionieren.
Das vorliegende Positionspapier ist eine im Rahmen einer Klausurtagung Anfang Juli 2022 entstandene Stellungnahme aller im BLPR gebündelten Mitgliederverbände. Das Papier gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil stehen an den Überpunkten des Evaluationsberichts orientierte Ausführungen, die bereits Empfehlungen zur grundsätzlichen Neuausrichtung aufzeigen. Den zweiten Teil bilden kritische Anmerkungen zur Konzeption des Kienbaum-Gutachtens.

Das Positionspapier mit der Stellungnahme finden Sie hier


Das vorliegende Eckpunktepapier (Stand 25.01.2023) hat das Ziel einer starke Selbstverwaltung der professionellen Pflege. Erarbeitet hat es der Reformausschuss des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: Der Bayerische Landespflegerat (BLPR), die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) und die Landes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft in Bayern. Darin werden Empfehlungen zur Reform und Weiterentwicklung des Selbstverwaltungsorgans formuliert. Als wesentliche Elemente nennt der Ausschuss die Pflichtregistrierung, die Berufs- und Weiterbildungsordnung sowie die gesicherte Finanzierung der Selbstverwaltung.

Das Eckpunktepapier finden Sie hier


Am 10. Dezember 2021 hat der Bundestag den Änderungen im Infektionsschutzgesetz zugestimmt und eine befristete einrichtungsbezogenen Impflicht beschlossen. Vor dem Hintergrund des geplanten Inkrafttretens am 15. März 2022 und der sich daraus ergebenen Diskussion gibt der BLPR eine Stellungnahme ab.

Die Stellungnahme mit den zentralen Forderungen finden Sie hier


Der Bayerische Landespflegerat (BLPR) hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Vereinigung der bayerischen Pflege seine Ablehnung der vorgesehenen Interessenvertretung der professionellen Pflege erneut zum Ausdruck gebracht. Gestützt wird die Stellungnahme durch ein vom BLPR beauftragtes Rechtsgutachten des Juristen und Heilberufekammer-Experten Prof. Dr. Heinrich Hanika.

Das Gutachten von Prof. Heinrich Hanika finden Sie hier


Der BLPR hat sich in einer zweitägigen Klausurtagung Ende Juni 2017 intensiv mit den aktuellen Herausforderungen der professionellen Pflege beschäftigt, Lösungsansätze erarbeitet und eine Beteiligung am Gründungsausschuss der Vereinigung der bayerischen Pflegenden diskutiert. Die Ergebnisse der Klausurtagung sind in der Irseer Erklärung festgehalten.

Die vollständige Irseer Erklärung finden Sie hier.


Der Deutsche Pflegerat und die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz haben eine gemeinsame Presseerklärung zur Konstituierenden Sitzung des Gründungsausschusses der Bundespflegekammer herausgegeben. Als Mitglied des Deutschen Pflegerats unterstützt der BLPR die Gründung einer Bundespflegekammer und weist nachdrücklich darauf hin, dass auch die professionell Pflegenden in Bayern eine Selbstverwaltung mit berufsständischer Interessenvertretung und damit eine Mitgliedschaft in einer Bundespflegekammer verdienen.

Die gemeinsame Presseerklärung des Deutschen Pflegerats und der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz zur Konstituierende Sitzung der Gründungskonferenz der Bundespflegekammer finden Sie hier.


Schon als der Bayerische Landespflegerat noch Bayerische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Pflegeberufe hieß, nahm das Gesetzesvorhaben zur Vereinigung der Pflegenden in Bayern  im Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Form an. Zu der Zeit entstand im BLPPR eine Gegenüberstellung des von der Staatsregierung geplanten Konstrukts und einer Landespflegekammer, die nach Verabschiedung des Gesetzes noch einmal aktualisiert wurde. Diese Gegenüberstellung bietet einen guten Überblick darüber, wie die Vereinigung der Pflegenden in Bayern im Gegensatz zu einer berufsständischen Kammer aufgestellt sein wird, was sie im Vergleich zu einer Kammer zu leisten vermag und was nicht.

Die Gegenüberstellung der als Interessenvertretung geplanten Vereinigung der Pflegenden in Bayern und einer echten Pflegekammer finden Sie hier.