BLPR kritisiert die Verabschiedung des „Bayerischen Pflegendengesetz BayPfleG“ und fordert die Aufnahme der Selbstverwaltung in das Heilberufe-Kammergesetz

München, 16. Juli 2024 – Der Bayerische Landespflegerat (BLPR) fordert nach der nahezu geräuschlosen Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Pflegendenvereinigungsgesetzes am 03.07.2024 im Bayerischen Landtag die Aufnahme in das Heilberufe-Kammergesetz.

BLPR- Vorsitzende Claudia Hauck erklärt: „Wir müssen feststellen, dass im jetzt verabschiedeten „Bayerischen Gesetz über die Berufsausübung und die Berufsvertretung der Angehörigen der Pflegeberufe“ die von den Expertinnen und Experten geäußerten vielfältigen Kritikpunkte und offenen Fragen unberücksichtigt geblieben sind. Angesichts der Ergebnisse eines vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in Auftrag gegebenen Gutachtens aus dem Jahr 2023 zur Reform und Weiterentwicklung der „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ (VdPB), dem gemeinsamen Eckpunktepapier des Reformausschusses sowie einer Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention im März hätten wir erwartet, dass der Gesetzgeber den aufgeworfenen Nachbesserungsbedarf aufnimmt.“

Der Bayerische Landespflegerat setzt sich seit vielen Jahren intensiv für eine starke Selbstverwaltung mit Pflichtmitgliedschaft ein. Die geplante Einführung eines Berufsregisters zum Juni kommenden Jahres ist ein erster wichtiger Schritt, da damit Daten für politische Entscheidungen erhoben werden können. Rechte und Mitbestimmung im Sinne einer Selbstverwaltung ergeben sich daraus nicht. Das Festhalten an der freiwilligen Mitgliedschaft verhindert, dass der bayerische Sonderweg als demokratisch legitimiertes Sprachrohr aller beruflich Pflegender in Bayern agieren kann.

Zur Sicherung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung ist es zentral, die Selbstverwaltung und damit die eigenständige Regelung der beruflichen Angelegenheiten dem Heilberuf Pflege zu übertragen. Das verabschiedete Gesetz zeugt vom mangelnden politischen Willen substanzielle Änderungen, wie die Verortung im Heilberufe-Kammergesetz, vorzunehmen, um der gesellschaftlichen Bedeutung der professionellen Pflege gerecht zu werden.

Die Vorsitzende betont: „Die Ergänzung um einzelne Kammermerkmale wird nicht automatisch zu einer Selbstverwaltung und damit zur Anschlussfähigkeit auf der Bundesebene führen. Der Reformprozess muss intensiv fortgeführt werden, da nicht zuletzt die aktuellen gesetzlichen Entwicklungen zur pflegerischen Berufsausübung (Pflegekompetenzgesetz) auf die dringende Notwendigkeit einer Selbstverwaltungsstruktur auf Länderebene hinweisen.“

Neuer Vorstand des Bayerischen Landespflegerats gewählt

München, 10. Juli 2024 – Der Bayerische Landespflegerat (BLPR) hat am gestrigen Dienstag einen neuen Vorstand gewählt. Die Delegierten wählten Claudia Hauck von der Caritas-Gemeinschaft für Pflege- und Sozialberufe Bayern e.V einstimmig zur neuen Vorsitzenden. Michael Mayer (Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrischer Pflege e.V.) wurde im Amt des Stellvertreters bestätigt. Neu in den Vorstand zogen Dr. Sabine Berninger (Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, DBfK Südost Bayern- Mitteldeutschland e.V.) und Ivonne Rammoser (Deutscher Pflegeverband e.V.) ein.

Claudia Hauck, die neue Vorsitzende des BLPR, äußerte sich direkt im Anschluss an ihre Wahl: „Der Bayerische Landespflegerat steht als starke Stimme für die professionell Pflegenden in Bayern. Aktuell sind gravierende Veränderungen im Berufsbild der Pflege im Gange, hierfür braucht es eine professionelle Begleitung durch den BLPR. Die Themen der Pflegeberufe in Bayern sind eine Frage des öffentlichen Gemeinwohls, vor allem aber des politischen Handelns sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene. Wir fordern die bayerische Politik auf, Gesundheitsversorgung als ein multiprofessionelles Geschehen zu verstehen und die Kompetenzen der beruflich Pflegenden viel stärker einzubinden.“

Auch mit dem neuen Vorstand wird sich der Dachverband der Berufs- und Pflegeverbände intensiv in die berufspolitischen Debatten auf der Länderebene einbringen, die berufsgruppeninterne Informationspolitik intensivieren und die vielfältige Gremienarbeit mit kompetenten Vertreterinnen und Vertretern fortsetzen.

Im Rahmen der gestrigen Mitgliederversammlung dankte die neue Vorsitzende den langjährigen Vorstandsmitgliedern Generaloberin Edith Dürr (Verband der Schwesternschaften vom Roten Kreuz in Bayern e.V.) und Dr. Marliese Biederbeck (Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, DBfK Südost Bayern- Mitteldeutschland e.V.) für die jahrzehntelange Vorstandsarbeit und das herausragende berufspolitische Engagement.

Deutscher Pflegerat stellt neue Bildungsarchitektur für die Pflege in Deutschland vor

Der Deutsche Pflegerat und die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) haben die Vorabpublikation des Projekts „BAPID – Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland“ veröffentlicht. Das vom Deutschen Pflegerat (DPR) in Auftrag gegebene Projekt zielt darauf ab, nach der Pflegeberufereform ein abgestimmtes Gesamtbild der Bildungslandschaft in den Pflegeberufen zu entwickeln. Es berücksichtigt sowohl bisherige Bildungskonzepte als auch zukünftige Anforderungen.

Die gesamte Pressemitteilung finden Sie hier

Vorabpublikation Bildungskonzept BAPID