BLPR kritisiert die Verabschiedung des „Bayerischen Pflegendengesetz BayPfleG“ und fordert die Aufnahme der Selbstverwaltung in das Heilberufe-Kammergesetz

München, 16. Juli 2024 – Der Bayerische Landespflegerat (BLPR) fordert nach der nahezu geräuschlosen Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Pflegendenvereinigungsgesetzes am 03.07.2024 im Bayerischen Landtag die Aufnahme in das Heilberufe-Kammergesetz.

BLPR- Vorsitzende Claudia Hauck erklärt: „Wir müssen feststellen, dass im jetzt verabschiedeten „Bayerischen Gesetz über die Berufsausübung und die Berufsvertretung der Angehörigen der Pflegeberufe“ die von den Expertinnen und Experten geäußerten vielfältigen Kritikpunkte und offenen Fragen unberücksichtigt geblieben sind. Angesichts der Ergebnisse eines vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in Auftrag gegebenen Gutachtens aus dem Jahr 2023 zur Reform und Weiterentwicklung der „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ (VdPB), dem gemeinsamen Eckpunktepapier des Reformausschusses sowie einer Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention im März hätten wir erwartet, dass der Gesetzgeber den aufgeworfenen Nachbesserungsbedarf aufnimmt.“

Der Bayerische Landespflegerat setzt sich seit vielen Jahren intensiv für eine starke Selbstverwaltung mit Pflichtmitgliedschaft ein. Die geplante Einführung eines Berufsregisters zum Juni kommenden Jahres ist ein erster wichtiger Schritt, da damit Daten für politische Entscheidungen erhoben werden können. Rechte und Mitbestimmung im Sinne einer Selbstverwaltung ergeben sich daraus nicht. Das Festhalten an der freiwilligen Mitgliedschaft verhindert, dass der bayerische Sonderweg als demokratisch legitimiertes Sprachrohr aller beruflich Pflegender in Bayern agieren kann.

Zur Sicherung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung ist es zentral, die Selbstverwaltung und damit die eigenständige Regelung der beruflichen Angelegenheiten dem Heilberuf Pflege zu übertragen. Das verabschiedete Gesetz zeugt vom mangelnden politischen Willen substanzielle Änderungen, wie die Verortung im Heilberufe-Kammergesetz, vorzunehmen, um der gesellschaftlichen Bedeutung der professionellen Pflege gerecht zu werden.

Die Vorsitzende betont: „Die Ergänzung um einzelne Kammermerkmale wird nicht automatisch zu einer Selbstverwaltung und damit zur Anschlussfähigkeit auf der Bundesebene führen. Der Reformprozess muss intensiv fortgeführt werden, da nicht zuletzt die aktuellen gesetzlichen Entwicklungen zur pflegerischen Berufsausübung (Pflegekompetenzgesetz) auf die dringende Notwendigkeit einer Selbstverwaltungsstruktur auf Länderebene hinweisen.“