BLPR sieht erneute Missachtung der professionellen Pflege
Expertise ist nicht im Gesetzentwurf berücksichtigt / Bayerischer Sonderweg für BLPR keine Alternative zur Pflegekammer
München, 15. Juli 2016 – Nach der Gründungskonferenz wird nun auch die Vereinigung der bayerischen Pflege ohne Beteiligung des Bayerischen Landespflegerats (BLPR) und seiner Mitgliedsverbände an den Start gehen. Die bayerische Staatsregierung winkte einen entsprechenden Gesetzesentwurf von Gesundheits- und Pflegeministerin Huml in ihrer Kabinettssitzung diese Woche durch. Dem dabei entstandenen Eindruck, Verbände und Vertreter der professionellen Pflege hätten ihre Expertise in den Gesetzgebungsprozess eingebracht, widerspricht der BLPR energisch und kritisiert erneut scharf das Vorhaben der Ministerin, eine Interessensvertretung der Pflege ohne Pflichtmitgliedschaft ins Leben zu rufen.
„Wir sind der Einladung von Staatsministerin Huml zur Gründungskonferenz Anfang des Jahres aus guten Gründen nicht gefolgt und haben dementsprechend weder Vorschläge noch Anregungen zur Ausgestaltung der geplanten Interessenvertretung eingebracht. Jetzt den Anschein zu erwecken, dass die Anliegen der beruflich Pflegenden durch die Rolle unserer Verbände im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt worden seien, ist mehr als irreführend“, erläutert Generaloberin Edith Dürr, Vorsitzende des BLPR und der Schwesternschaft München vom BRK e.V. Der Landespflegerat hatte bereits das intransparente Einladungsverfahren zur Gründungskonferenz bemängelt. Darüber hinaus lehnen der BLPR sowie seine Mitgliedsverbände das Ministeriumsmodell als Alternative zur Pflegekammer grundsätzlich ab. Weder die dringend notwendige Selbstverwaltung der Berufsgruppe der Pflegenden noch die demokratisch legitimierte Vertretung aller Pflegefachpersonen könne in einem Modell ohne Pflichtmitgliedschaft realisiert werden. „Von der ‚Vereinigung der bayerischen Pflege‘ in dieser Form zu behaupten, sie könne als starke Stimme der größten Berufsgruppe im Gesundheitswesen agieren, ist eher Ausdruck von Wunschdenken als von echtem Gestaltungswillen. Dieses Konstrukt ist zwar wie andere Kammern als Körperschaft des öffentlichen Rechts geplant, aber nicht einmal im Heilberufe-Kammergesetz verortet. Damit kann letztlich auch von Augenhöhe mit den anderen Akteuren im Gesundheitswesen kaum die Rede sein“, erklärt Dürr weiter.
Bevor der Gesetzentwurf zur Gründung der Vereinigung die parlamentarischen Abstimmungsprozesse durchläuft, werden nach dem Kabinettsbeschluss nun Stellungnahmen vom Ministerium erbeten. Auf Seiten der professionellen Pflege ist allein der BLPR aufgefordert, den Gesetzentwurf zu kommentieren. Die einzelnen Pflegefach- und Berufsverbände wurden nicht konsultiert. Mehrere Gewerkschaften sowie Träger- und Arbeitgeberverbände sind dagegen um ihre fachliche Beurteilung gebeten worden. Dazu stellt Dürr fest:„Hier zeigt sich für uns deutlich, welch geringen Stellenwert die Expertise der Profession Pflege in diesem Gesetzgebungsprozess hat. So kann aus der ‚Vereinigung der bayerischen Pflege‘ unter keinen Umständen eine starke Stimme der Pflege werden. Eine Aufwertung des Pflegeberufs sehen wir nicht und erst recht keine Wertschätzung der Berufsgruppe.“