BLPR fordert Umdenken der Politik nach Expertenanhörung
Zahlreiche Mängel im geplanten Gesetz zur Vereinigung der bayerischen Pflege nachweisbar / Verbände erneuern Kritik am Gesetzentwurf
München, 6. Dezember 2016 – Der Ausschuss für Gesundheit und Pflege im Bayerischen Landtag führt am heutigen Dienstag eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Errichtung einer Vereinigung der bayerischen Pflege durch. In der Expertenrunde ist auch der Bayerische Landespflegerat (BLPR) durch seine Vorsitzende Generaloberin Edith Dürr vertreten. Der BLPR wird seine Kritik an dem Gesetzentwurf nachdrücklich erneuern, zumal auch nach den Stellungnahmen der Verbände zum Referentenentwurf keinerlei Änderungen vorgenommen wurden, um begründete Zweifel an dem Gesetzesvorhaben auszuräumen.
„Wir halten den vorgelegten Gesetzentwurf in vielen Punkten für nicht zielführend. Die Finanzierung, die angedachte Mitgliederstruktur, der unspezifische Aufgabenkatalog und die mangelnde Aussicht auf Mitgliedschaft in einer möglichen Bundespflegekammer, um nur ein paar davon zu nennen. Wer, wenn nicht die professionelle Pflege selbst, könnte am besten beurteilen, ob dieses Gesetz geeignet ist, ein wirkungsvolles Instrument zur pflegerischen Selbstverwaltung, aber auch zur Bewältigung der vielschichtigen anstehenden Probleme im Gesundheitswesen zu schaffen“, erklärt Dürr im Vorfeld der Anhörung.
Finanzierung nicht tragfähig
Im September hatte der BLPR bereits im Rahmen der Verbändeanhörung eine detaillierte Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben. Allerdings sind im Entwurf, der nach dem Kabinettsbeschluss vom 11. Oktober dem bayerischen Landtag zu einer ersten Lesung vorgelegt wurde, keinerlei Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf erkennbar. Ein der Expertenanhörung zugrundeliegender Fragenkatalog greift nach Ansicht des BLPR genau die Punkte des Gesetzesvorhabens auf, die bereits in der Stellungnahme ans Staatsministerium für Gesundheit und Pflege als kritisch bewertet wurden. So hält der BLPR beispielsweise schon die Vorschläge zur Finanzierung der Vereinigung der bayerischen Pflege, die im Wesentlichen zu Lasten des Staatshaushalts gehen soll, für unzulänglich und nicht tragfähig. Die Aussage des Gesetzentwurfs, dass dem Bürger durch die Organisation trotz der Finanzierung aus dem Staatshaushalt keinerlei Kosten entstünden, hält der BLPR zudem für ausgesprochen problematisch.
Vereinigung der bayerischen Pflege ist kein Instrument der Selbstverwaltung
„Den Anspruch auf eine Selbstverwaltung kann die Vereinigung der bayerischen Pflege auch als Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht erfüllen. Auf Basis einer freiwilligen Mitgliedschaft ist zum Beispiel eine funktionierende Berufsaufsicht durch diese Organisation nicht vorstellbar. Erwartet man ernsthaft von uns, dass wir einem Konstrukt zustimmen, das die Fremdbestimmung unserer Profession manifestiert? Die berufliche Pflege braucht dringend eine Interessensvertretung, die die gesamte Berufsgruppe erfasst. Eine freiwillige Mitgliedschaft schließt eine wirkungsvolle und legitimierte Vertretung aller beruflich Pflegenden in Bayern von vornherein aus“, erklärt Dürr zur Position des BLPR und fordert die Abgeordneten parteienübergreifend auf, im Interesse der professionellen Pflege, aber auch der bayerischen Bürger das Gesetzesvorhaben noch einmal gründlich zu überprüfen und eine pauschale Zustimmung zu überdenken.