BLPR lehnt Gesetzentwurf zur Vereinigung der bayerischen Pflege ab
Geplante Organisation als Instrument der Selbstverwaltung ungeeignet / Rechtsgutachten bestätigt die Haltung des BLPR
München, 23. September 2016 – Der Bayerische Landespflegerat (BLPR) hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Vereinigung der bayerischen Pflege seine Ablehnung der vorgesehenen Interessenvertretung der professionellen Pflege erneut zum Ausdruck gebracht. Gestützt wird die Stellungnahme durch ein vom BLPR beauftragtes Rechtsgutachten des Juristen und Heilberufekammer-Experten Prof. Dr. Heinrich Hanika. Den wesentlichen Forderungen der größten Berufsgruppe im Gesundheitswesen kommt der vorgelegte Gesetzentwurf nicht nach, was einer deutlichen Abwertung der gesellschaftlichen Relevanz der professionellen Pflege gleichkommt. Politisches Gewicht bekommt nur, wer mit den anderen Playern im Gesundheitswesen auf Augenhöhe agieren kann – dieses Ziel jedoch wird mit einer Vereinigung der bayerischen Pflege in der vorgesehen Form nicht erreicht.
Trotz der Organisation als Körperschaft des öffentlichen Rechts fehlt es der Vereinigung der bayerischen Pflege an entscheidenden Merkmalen, um auf Augenhöhe wahrgenommen zu werden. Anders als bei den im Gesundheitswesen etablierten Kammern der anderen Berufsgruppen mangelt es vor allem an der gesetzlichen Verankerung im Heilberufekammergesetz. Doch auch die vom Gesundheits- und Pflegeministerium angekündigte Gestaltung der Vereinigung als Selbstverwaltungsorgan halten sowohl Stellungnahme als auch das Gutachten für äußerst problematisch. Ohne Pflichtmitgliedschaft für professionell Pflegende wird eine demokratische Legitimation der Organisation von vornherein verhindert. Die Zulassung von Berufs-, Träger- und eventuell sogar Arbeitgeberverbänden als freiwillige Mitglieder öffnet zudem der Vertretung von Partikularinteressen die Tür und steht in klarem Widerspruch zur Selbstverwaltung, vor allem aber zur vom Ministerium erklärten Absicht, der professionellen Pflege eine starke Stimme zu verleihen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Struktur der Vereinigung verwässert vielmehr die Position professionell Pflegender gegenüber den anderen, durch Kammern vertretenen Berufsgruppen des Gesundheitswesens.
Da sich die Vereinigung der bayerischen Pflege wegen der freiwilligen Mitgliedschaft nicht zuverlässig aus den Mitgliedsbeiträgen selbst finanzieren kann und somit in wesentlichen Teilen den Staatshaushalt belasten wird, hält der BLPR weder die Unabhängigkeit noch die Planungssicherheit für gewährleistet.
„Wir sehen im vorgelegten Entwurf einen völlig ohne Not eingeschlagenen Sonderweg, der die beruflich Pflegenden in Bayern bundesweit isolieren wird und einer echten Stärkung der Berufsgruppe entgegen wirkt“, erklärt Generaloberin Edith Dürr, Vorsitzende des Bayerischen Landespflegerats und der Schwesternschaft München vom BRK e.V. „Die Aufgaben einer Selbstverwaltung sind mit der personellen und finanziellen Ausstattung nicht zu stemmen. Schwerer wiegt jedoch die Tatsache, dass auch die Herausforderungen, vor denen wir in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung schon jetzt stehen, damit nicht zu bewältigen sind. Die Gesellschaft steht in dieser Hinsicht vor fundamentalen Problemen, das streitet niemand ab, aber auch nach Jahren der Verhandlung werden die Pflegenden nicht mit den notwendigen Mitteln zur Erfüllung ihres gesellschaftlichen Auftrags ausgestattet! Wenn an dieser Stelle nicht deutlich nachgebessert wird, lehnt der BLPR das gesamte Gesetzesvorhaben ab und fordert die Einrichtung einer echten berufsständischen Vertretung nach dem Heilberufekammergesetz. Alles andere bewerten wir als wirkungslosen Beschwichtigungsversuch.“