BLPR sieht parlamentarische Zustimmung für Pflegevereinigungsgesetz schwinden
CSU-Abgeordnete bei Ausschuss-Abstimmung über Petitionen uneinig / Kippt die Stimmung zugunsten der Pflegekammer?
München, 21. Februar 2017 – Nach der Expertenanhörung im Dezember 2016 berät der Ausschuss für Gesundheit und Pflege im Bayerischen Landtag am heutigen Dienstag erneut über den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Errichtung einer Vereinigung der bayerischen Pflege, erst danach folgt eine zweite Lesung im Parlament. Als in der letzten Ausschusssitzung im Januar auch über mehrere Petitionen zur Einrichtung einer berufsständischen Kammer für die Pflege abgestimmt wurde, enthielten sich überraschend mehrere Abgeordnete der CSU. Demnach scheint die Zustimmung zum Kabinettsentwurf in der Union zu schwinden.
Generaloberin Edith Dürr, Vorsitzende des Bayerischen Landespflegerats (BLPR) und der Schwesternschaft München vom BRK e.V., begrüßt diese Entwicklung: „Der BLPR rückt von seiner Kritik an dem eingebrachten Gesetzentwurf nicht ab. Wenn nun auch in der CSU-Fraktion im Landtag die Einsicht wächst, dass wir damit recht haben könnten und eine echte Pflegekammer die einzig zielführende Alternative ist, können wir das als Landespflegerat nur gutheißen.“
Gestaltungswille der Pflegenden bislang ignoriert
Der BLPR sieht die Enthaltungen in den Ausschuss-Abstimmungen als Indiz dafür, dass es eine erhebliche Anzahl CSU-Abgeordneter im Landtag gibt, die die Einrichtung einer Pflegekammer als konsequenten Weg bevorzugen würden. Mit einer im Heilberufekammergesetz verorteten Kammer für die Pflege würde sich den circa 130.000 professionell Pflegenden in Bayern die Chance einer tatsächlichen Selbstverwaltung und Interessenvertretung auf Augenhöhe mit den anderen Playern im Gesundheitswesen bieten. Dass sich die überwiegende Mehrheit der beruflich Pflegenden eine Kammer wünscht, haben nach Ansicht des BLPR zahlreiche Petitionen und Unterschriftenaktionen sowie die von der Staatsregierung beauftrage Umfrage mehr als deutlich gezeigt. Das Staatsministerium für Pflege und Gesundheit hat diesen klaren Gestaltungswillen der Pflegenden wiederholt ignoriert. Deuten die Zeichen jetzt etwa darauf hin, dass man dieser Missachtung der professionellen Pflege in der CSU-Fraktion nun doch nicht mehr kompromisslos folgen will?
Immer wieder hatte der BLPR im Vorfeld des Gesetzentwurfs seine Bereitschaft zum Dialog und zur konstruktiven Mitarbeit signalisiert. Über zahlreiche Details einer Organisation zur Interessenvertretung und Selbstverwaltung der Pflege sei man durchaus verhandlungsbereit gewesen und habe immer wieder angeboten, sich an der Ausgestaltung zu beteiligen. Vor allem jedoch in Bezug auf die Mitgliederstruktur und die nicht eindeutig definierten Aufgaben der geplanten Vereinigung der bayerischen Pflege habe man von vornherein allergrößte Bedenken gehabt, erklärte Dürr. Auch an der kritischen Haltung zur vorgesehenen Finanzierung aus dem Staatshaushalt halte man fest, eine unabhängige Arbeit der Vereinigung sei unter den Gegebenheiten schlicht unmöglich. „Die Position des BLPR und seiner sechzehn Mitgliederverbände zu dem Gesetzentwurf von Staatsministerin Huml ist nach wie vor eindeutig: Auch als Körperschaft des öffentlichen Rechts wird eine solche Organisation nicht in der Lage sein, die Herausforderungen zu bewältigen, die auf das Gesundheitswesen und insbesondere auf die professionelle Pflege zukommen. Wir haben also keineswegs nur die Interessen der Berufsgruppe, sondern auch und besonders die der Öffentlichkeit im Sinn, wenn wir darauf bestehen, eine Pflegekammer einzurichten“, hält Dürr abschließend fest.