BLPR fürchtet Benachteiligung der bayerischen Pflegenden
Vorgesehene Organisation nicht im Sinne der professionellen Pflege / Wird die bayerische Pflege bei der Professionsentwicklung zum Schlusslicht der Nation?
München, 07. April 2017 – Am gestrigen Donnerstag diskutierte der Bayerische Landtag in der 2. Lesung des Gesetzentwurfs zur Vereinigung der bayerischen Pflege erneut über eine angestrebte Interessenvertretung der beruflich Pflegenden in Bayern. Das Gesetz zur Gründung einer Vereinigung der Pflegenden in Bayern wurde wie erwartet zum 01.05.2017 vom Parlament verabschiedet. Das kann jedoch nach Ansicht des Bayerischen Landespflegerats (BLPR) nicht darüber hinwegtäuschen, dass dieses Konstrukt wesentliche Forderungen der professionellen Pflege nicht erfüllen wird. „Die beruflich Pflegenden in Bayern haben ihren politischen Willen mehrfach klar zum Ausdruck gebracht und nicht nur über den BLPR nachdrücklich die Einrichtung einer Pflegekammer gefordert. Jeder Landtagsabgeordnete, der der Vereinigung der Pflegenden in Bayern im Parlament seine Stimme gegeben hat, hat also damit prinzipiell den erklärten Willen der Berufsgruppe missachtet“, unterstreicht Generaloberin Edith Dürr, Vorsitzende des BLPR und des Verbands der Schwesternschaften vom Roten Kreuz in Bayern e.V.
Eine repräsentative Befragung der Pflegenden hatte bereits 2013 ergeben, dass eine Mehrheit die Einrichtung einer Landespflegekammer nicht nur wünscht, sondern auch fordert. Durch zahlreiche Unterschriftenaktionen und Petitionen wurde diese Forderung der Berufsgruppe mehrfach bestätigt. Zu den zentralen Bestandteilen dieser Forderung gehört die Pflichtmitgliedschaft, um eine demokratisch legitimierte Selbstverwaltung und berufliche Selbstbestimmung zu gewährleisten. Darüber hinaus halten Berufsverbände und BLPR eine Gestaltung analog zu anderen Heilberufekammern für die Sicherung der Augenhöhe zu den anderen Playern des Gesundheitswesens für zwingend notwendig. Nur so können die Interessen der Berufsgruppe auch angemessen vertreten und die Aufgaben einer solchen Organisation tatsächlich bewältigt werden. Angesichts der Tatsache, dass eben genau jene Forderungen in dem Entwurf des Pflegevereinigungsgesetzes nicht berücksichtigt wurden, bleibt der BLPR bei seiner ablehnenden Haltung.
Der BLPR warnt zudem davor, dass die Vereinigung der Pflegenden in Bayern am Ende eine Benachteiligung der Berufsgruppe bedeuten könnte. Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer in Rheinland-Pfalz, kündigte auf der Frühjahrsakademie des BLPR im Februar bereits die Gründung einer Bundespflegekammer für die kommende Legislaturperiode an. Gleichzeitig erteilte Mai dem bayerischen Sonderweg eine klare Absage, eine Mitwirkung bei einer Bundespflegekammer werde es so nicht geben. Eine Vereinigung der Pflegenden in Bayern drängt demnach die Berufsgruppe auf Bundesebene deutlich ins Abseits.
„Die Reaktionen der professionell Pflegenden auf die Worte von Herrn Dr. Mai bei unserer Frühjahrsakademie haben noch einmal eindrucksvoll unterstrichen, was die Berufsgruppe wirklich will. Sein Vortrag wurde von frenetischem Beifall begleitet. Unsere Sorge, dass die bayerische Pflege insbesondere bei der Entwicklung der Profession durch die Vereinigung völlig abgehängt wird, sollte die Politik ernst nehmen, bevor es zu spät ist“, betont BLPR-Vorsitzende Dürr.