BLPR erschüttert über Mordversuche unter dem Deckmantel der Pflege
Gefährliche Lücken im System / BLPR hält Implementierung einer Selbstverwaltung der Pflege für unumgänglich
München, 12. März 2018 – Bundesweit erschüttert derzeit eine besonders perfide Serie von versuchten Tötungsdelikten Medien und Öffentlichkeit: Einer unbekannten Zahl ambulanter Patienten wurde von einem „selbsternannten“ Pfleger Insulin gespritzt, offenbar in der Absicht, sie anschließend ungestört ausrauben zu können. Mindestens eins seiner Opfer starb, der mutmaßliche Täter sitzt inzwischen in München in Untersuchungshaft. Der Bayerische Landespflegerat (BLPR) ist bestürzt über die heimtückischen Verbrechen und mit großer Anteilnahme bei den Opfern und Angehörigen.
„Unsere Gedanken gelten in erster Linie den Opfern. Es ist nicht gelungen, sie vor einem Angriff auf Leib und Leben zu schützen. Dass das unter Bezugnahme auf professionelle Pflege geschehen ist, erschüttert uns zutiefst. Gleichzeitig macht es deutlich, dass hier gefährliche Lücken im System lauern, die diese Mordversuche eines angeblichen Pflegers überhaupt erst möglich machen“, erklärt Generaloberin Edith Dürr, Vorsitzende des Bayerischen Landespflegerats und des Verbands der Schwesternschaften vom Roten Kreuz in Bayern e.V., und ergänzt: „Hier hat sich jemand einer gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung bedient, um schreckliche Verbrechen zu begehen. ‚Ungelernte‘ Pfleger gibt es ebenso wenig wie ‚ungelernte‘ Ärzte. Der Täter hätte dementsprechend gar nicht in der häuslichen Kranken- oder Altenpflege eingesetzt werden dürfen.“ Dass das aber dennoch geschah, sieht der BLPR als eine fatale Folge der fehlenden länderübergreifenden und verpflichtenden Registrierung der professionell Pflegenden. Nur damit wäre gewährleistet, dass pflegerische Aufgaben ausschließlich von Pflegefachpersonen ausgeübt werden können.
Die aktuellen Ereignisse zeigen nach Ansicht des BLPR einmal mehr, dass die Implementierung einer Selbstverwaltung der beruflichen Pflege zwingend notwendig ist. Mit einer verbindlichen Berufsordnung und einer damit verknüpften Berufsaufsicht, die zu Sanktionen berechtigt ist, ließe sich dem Missbrauch entgegenwirken. Voraussetzung dafür wäre allerdings eine Pflegekammer mit entsprechender Pflichtmitgliedschaft für professionell Pflegende. Auch die zügige Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes mit den darin definierten Vorbehaltsaufgaben für die professionelle Pflege hält der BLPR für unumgänglich.
„Wir wollen nicht behaupten, dass diese Maßnahmen kriminelle Machenschaften zukünftig völlig ausschließen, aber wir sind uns sicher, dass die professionelle Pflege dadurch mit den Mitteln ausgestattet würde, eine wichtige Schutzfunktion wirksam auszuüben, nämlich die Bevölkerung vor unqualifizierter Pflege zu schützen. Das muss unser zentrales Anliegen sein. Unserer Ansicht nach führt nach wie vor kein Weg an der Pflegekammer vorbei, wenn wir uns verantwortlich unserem gesellschaftlichen Auftrag stellen wollen“, fordert Dürr abschließend.