BLPR sendet eindringlichen Appell an den Gesetzgeber zur Nachbesserung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Pflegendenvereinigungsgesetzes

München, 15. April 2024 – BLPR sieht im vorliegenden Gesetzesentwurf deutliches Verbesserungspotenzial und appelliert an die politische Verantwortung des Gesetzgebers zur Schaffung einer anschlussfähigen Selbstverwaltungsstruktur für die Profession Pflege.

Der Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention des Landtags berät am morgigen Dienstag den Gesetzesentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Pflegendenvereinigungsgesetzes. Die Vorsitzende des BLPR Generaloberin Edith Dürr erklärt dazu: „Wir begrüßen ausdrücklich die Intension des Gesetzgebers, die „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ (VdPB) zu reformieren und weiterzuentwickeln. Die von uns seit vielen Jahren geforderte Errichtung eines Berufsregisters für Pflegefachpersonen soll jetzt endlich auf den Weg gebracht werden. Trotz der grundsätzlich positiven Zielsetzung sehen wir im vorliegenden Gesetzesentwurf noch deutliches Verbesserungspotenzial.“

Der BLPR kritisiert insbesondere, dass sich die im Rahmen des Reformprozesses anvisierte Zielsetzung im vorliegenden Gesetzesentwurf kaum wiederfindet, ebenso wie konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Mitgliedschaft. Auch im Hinblick auf die Erhebung und Nutzung der Daten im Rahmen der Pflichtregistrierung zur Herstellung eines Berufsregisters fehlt die Konkretisierung. Unklar bleibt der Gesetzesentwurf auch hinsichtlich der Anschlussfähigkeit an eine Bundespflegekammer. Die Berufsverbände befürchten das Fortbestehen einer isolierten Einzellösung.

Dürr betont: „Mit den jetzt angedachten Änderungen ist für uns der Reformprozess keineswegs abgeschlossen. Denn ein solitäres Berufsregister garantiert noch keine Versorgungssicherstellung. Ohne erkennbaren Mehrwert wird sich eine ausreichende Akzeptanz für eine verpflichtende Registrierung in der Berufsgruppe nur schwerlich herstellen lassen. Aus unserer Sicht garantiert nur eine – vollumfängliche – Mitgliedschaft Pflegefachpersonen demokratische Teilhabe- und Mitwirkungsrechte zur Gestaltung ihres Berufstandes.“
Abschließend fügt Generaloberin Dürr hinzu: „Unser Pflegesystem steht an einigen Stellen bereits vor dem Zusammenbruch. Um ihren Beitrag für Herausforderungen und Krisen hochqualifiziert und kompetent leisten zu können, braucht die Pflegeprofession in Bayern eine unabhängige, souveräne, umfassende und handlungsmächtige Standesvertretung und Selbstverwaltungsorganisation. Wir fordern den Gesetzgeber auf, die Weichen dafür zu stellen.“

Der Bayerische Landespflegerat wird den Reform- und Weiterentwicklungsprozess der VdPB weiterhin eng begleiten.

BLPR sieht vorgelegten Gesetzesentwurf zur Reform und Weiterentwicklung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern lediglich als ersten zaghaften Schritt

München, 29. Januar 2024 – Der Bayerische Landespflegerat (BLPR) begrüßt ersten Reformschritt zur Weiterentwicklung einer Selbstverwaltungsstruktur, sieht die Anschlussfähigkeit des Bayerischen Sonderweges aber weiter kritisch.

Die Vorsitzende des BLPR Generaloberin Edith Dürr erklärt: „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Gesetzgeber in Bayern endlich die Reform und Weiterentwicklung der „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ (VdPB) auf seine Agenda gesetzt hat. Der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf kann allerdings nur ein erster Schritt sein.“

In seiner Stellungnahme zur Verbändeanhörung weist der BLPR auf die nach wie vor bestehenden gravierenden Lücken in der Konzeption der VdPB hin, die auch mit den vorgelegten gesetzlichen Änderungen zu keiner unabhängigen, berufsständischen Selbstverwaltung führen.

Mit der geplanten Pflichtregistrierung und damit der Etablierung eines gesamtheitlichen und aussagekräftigen Berufsregisters wird eine langjährige zentrale Forderung des BLPR erfüllt. Die Gesetzesbegründung macht noch einmal deutlich: Auf Grund der weiterbestehenden freiwilligen Mitgliedschaft kann die VdPB trotzdem weiterhin keine umfassende Repräsentanz- und Legitimationswirkung für die gesamte Berufsgruppe entfalten. Losgelöst von einer verpflichtenden Mitgliedschaft wird damit lediglich der Fachkräftemangel bestätigt.

Zwar soll ein gesetzlicher Auftrag zur Erarbeitung einer Berufs- und Weiterbildungsordnung erteilt werden, aber nur im Rahmen einer fachlichen Zuarbeit an das zuständige Ministerium. Darüber hinaus bleibt es bei der abhängigen und damit unsicheren Finanzierung durch den Staatshaushalt.

Dürr betont: „Das stückchenweise Hinzufügen „kammerähnlicher Elemente“, wie beispielsweise einer Pflichtregistrierung, ändert wenig an der weiter bestehenden, fehlenden Anschlussfähigkeit. Gleichzeitig weisen die gesetzlichen Entwicklungen zur pflegerischen Berufsausübung (Pflegekompetenzgesetz) auf die dringende Notwendigkeit hin, gerade auch in Bayern eine echte und im Heilberufe-Kammergesetz verortete Selbstverwaltung zu schaffen.“

Abschließend fügt Generaloberin Dürr hinzu: „Gerade im Hinblick auf die immensen Herausforderungen bei der qualitativen Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und dem sich zuspitzenden Pflegepersonalmangel braucht es den politischen Willen, um perspektivisch eine autonome berufliche Selbstverwaltungsorganisation – analog zu einer Pflegekammer- auch in Bayern zu etablieren.“

Der Bayerische Landespflegerat wird den Reform- und Weiterentwicklungsprozess der VdPB weiterhin eng begleiten.