BLPR sendet eindringlichen Appell an den Gesetzgeber zur Nachbesserung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Pflegendenvereinigungsgesetzes

München, 15. April 2024 – BLPR sieht im vorliegenden Gesetzesentwurf deutliches Verbesserungspotenzial und appelliert an die politische Verantwortung des Gesetzgebers zur Schaffung einer anschlussfähigen Selbstverwaltungsstruktur für die Profession Pflege.

Der Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention des Landtags berät am morgigen Dienstag den Gesetzesentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Pflegendenvereinigungsgesetzes. Die Vorsitzende des BLPR Generaloberin Edith Dürr erklärt dazu: „Wir begrüßen ausdrücklich die Intension des Gesetzgebers, die „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ (VdPB) zu reformieren und weiterzuentwickeln. Die von uns seit vielen Jahren geforderte Errichtung eines Berufsregisters für Pflegefachpersonen soll jetzt endlich auf den Weg gebracht werden. Trotz der grundsätzlich positiven Zielsetzung sehen wir im vorliegenden Gesetzesentwurf noch deutliches Verbesserungspotenzial.“

Der BLPR kritisiert insbesondere, dass sich die im Rahmen des Reformprozesses anvisierte Zielsetzung im vorliegenden Gesetzesentwurf kaum wiederfindet, ebenso wie konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Mitgliedschaft. Auch im Hinblick auf die Erhebung und Nutzung der Daten im Rahmen der Pflichtregistrierung zur Herstellung eines Berufsregisters fehlt die Konkretisierung. Unklar bleibt der Gesetzesentwurf auch hinsichtlich der Anschlussfähigkeit an eine Bundespflegekammer. Die Berufsverbände befürchten das Fortbestehen einer isolierten Einzellösung.

Dürr betont: „Mit den jetzt angedachten Änderungen ist für uns der Reformprozess keineswegs abgeschlossen. Denn ein solitäres Berufsregister garantiert noch keine Versorgungssicherstellung. Ohne erkennbaren Mehrwert wird sich eine ausreichende Akzeptanz für eine verpflichtende Registrierung in der Berufsgruppe nur schwerlich herstellen lassen. Aus unserer Sicht garantiert nur eine – vollumfängliche – Mitgliedschaft Pflegefachpersonen demokratische Teilhabe- und Mitwirkungsrechte zur Gestaltung ihres Berufstandes.“
Abschließend fügt Generaloberin Dürr hinzu: „Unser Pflegesystem steht an einigen Stellen bereits vor dem Zusammenbruch. Um ihren Beitrag für Herausforderungen und Krisen hochqualifiziert und kompetent leisten zu können, braucht die Pflegeprofession in Bayern eine unabhängige, souveräne, umfassende und handlungsmächtige Standesvertretung und Selbstverwaltungsorganisation. Wir fordern den Gesetzgeber auf, die Weichen dafür zu stellen.“

Der Bayerische Landespflegerat wird den Reform- und Weiterentwicklungsprozess der VdPB weiterhin eng begleiten.